Wie auf der Jahreshauptversammlung in 2022 beschlossen, können Beiträge ab sofort auch quartalsweise eingezogen werden. Bei Wunsch auf Änderung des Zahlungsrhythmuses muss die Geschäftsstelle darüber aktiv informiert werden. Liegt kein Änderungswunsch vor, bleibt es beim halbjährlichen Einzug.
Allerdings ändert sich für alle Mitglieder der Termin des Einzugs. Der Einzug für das 1. Halbjahr eines Jahres findet nun bereits am 27.01. eines Jahres statt, der Einzug der Beiträge für das 2. Halbjahr bleibt der 27.07.
Bei quartalsweisem Einzug findet die Belastung zustätzlich am 27.04. und 27.10. eines Jahres statt.